LG Bochum: Mehrwertsteuer muss bei eBay Angeboten deutlich erkennbar sein
Ein Hinweis auf die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer lediglich in den AGB des Händlers und in der Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden" genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6 PAngV) nicht. Händler sollten daher den Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer in direkter Nähe zum Preis anbringen.
LG Bochum Urt. vom 03. 07.2012 Az. 17 O 76/12
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