Mittwoch, 5. Juni 2013

Toupet vom Winde verweht

Die Hausratversicherung kommt nicht für ein Toupet auf, welches der Träger auf dem Balkon wegen starker Winde verlor. Das Gericht befand, dass wer seinen Kopf aus der Wohnung steckt, derjenige damit das versicherte Objekt (Toupet) ebenfalls aus der Wohnung befördert. Wenn sich das versicherte Objekt nun aber außerhalb der Wohnung befindet, muss die Hausratversicherung für den Verlust des kostbaren Stückes nicht aufkommen.
Amtsgericht München Urt. vom 08.01.2008 Az. 261 C 29411/07

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