RAin Jenny Weber

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Mittwoch, 5. Juni 2013

Achtung Privatdetektive: Die heimliche Überwachung von Personen mit an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar BGH v. 04.06.2013 Az. 1 StR 32/13
Eingestellt von Unknown um 03:05
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