Donnerstag, 1. August 2013

Kündigung des Mieters wegen Rauchens in der Wohnung bestätigt

Das Amtsgericht Düsseldorf stellt klar: Das Rauchen in der Wohnung kann einen Kündigungsgrund darstellen (AG Düsseldorf Urt. v. 31.07.2013, Az. 24 C 1355/13)

Der Richter betont jedoch ausdrücklich, dass das Rauchen in der eigenen Wohnung per se kein Kündigungsgrund darstellt. In dem verhandelten Fall war es so, dass der Mieter seine Wohnung über das Treppenhaus entlüftete. Die daraufhin entstehende Geruchsbelästigung für die Mitmieter befand der Richter als unzumutbar. Es erging in diesem Fall auch eine vorherige Abmahnung, woraufhin der Mieter das beanstandete Verhalten nicht abstellte.
Fazit: Aufatmen - Raucher können weiterhin in der Wohnung rauchen, so lange sie über Fenster oder Balkon lüften.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Das wird teuer – aus 25 € Verwarngeld mach 153 € (und Haft ?) ohne etwas zu tun

Typische Situation: Mandant bekommt ein Verwarngeld i.H.v. 25 € für 2 Gesetzesverstöße aufgedrückt. Dieses bezahlt er nicht, Motivation: fehlende Einsicht und Bonität.
Es ergeht also folglich, da Nichtzahlung, ein (mittlerweile rechtskräftiger) Bußgeldbescheid. Die Kosten hierfür:
65 € 
+ 65 € (Bußgeld) 
+ 20 € (Kosten des Verfahrens) 
+ 3,50 € (Auslagen der Verwaltungsbehörde) 
= 153,50 €


Diesen Betrag wird der Mandant auch nicht zahlen können/wollen. Was dann passiert: Die Behörde versucht, das Bußgeld beizutreiben. Sollte dieser Versuch fehlschlagen, wird die Behörde einen Erzwingungshaftbefehl (§ 96, 97 OWiG) beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass, sollte man sich dafür entscheiden, sich noch immer „tot“ zu stellen und seine Strafe absitzen zu wollen, genau dies nicht funktioniert. Der dann erlassene Haftbefehl nennt sich auch „Erzwingungshaftbefehl“ und dient dazu, den Willen des Betroffenen zu beugen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt weiterhin bestehen, auch wenn man sich nun bis zu max. 6 Wochen inhaftieren lässt. Wie man diesem Szenario aus dem Wege gehen kann, selbst wenn man als Betroffener nicht zahlen kann, dazu berate ich Sie gern.

Dienstag, 9. Juli 2013

Wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs !?

Nein, rechtlich gesehen stimmt die obige Aussage leider nicht. Die Eintragung im Fahrzeugbrief sagt nichts über eine Halter- oder Eigentümereigenschaft aus.

Um Eigentümer eines Fahrzeugs zu werden, muss man nur einen Kaufvertrag abschließen und das Fahrzeug muss übergeben worden sein. Der Kaufvertrag kann selbstverständlich auch mündlich abgeschlossen werden, es bedarf weder der Schrift- noch der Textform. Zu Beweiszwecken sollte ein solcher Kaufvertrag jedoch stets schriftlich abgeschlossen werden. Für den Eigentumsübergang ist eine Eintragung im Fahrzeugbrief nicht notwendig. Der Verkäufer muss aber dem Käufer den Fahrzeugbrief aushändigen.

Was ist nun der Halter eines Fahrzeugs ? Die Person, die im Fahrzeugbrief eingetragen ist ? Nein ! Halter eines Kraftfahrzeuges ist derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, die Kosten dafür trägt und den Nutzen daraus zieht. Er muss nicht notwendigerweise im Fahrzeugbrief eingetragen sein.

BGHZ 13, 351: „Zwischen dem Halter des Fahrzeugs und dem Eigentümer wie dem Inhaber der Zulassung wird durchaus unterschieden. [...] Halter ist vielmehr, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

Zusammenfassung: Eigentümer muss nicht Halter des Fahrzeugs sein, Halter und Eigentümer des Fahrzeugs müssen nicht im Kfz-Brief eingetragen sein.

Wozu aber gibt es nun den Kfz-Brief, bzw.
Der Kfz-Brief bescheinigt zunächst, dass das Kfz eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Weiterhin gibt er Aufschluss über die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Wer also das Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, benötigt dafür zwingend den Kfz-Brief. Die Zulassungsstelle darf ohne Vorlage des Briefes keine neuen Kennzeichen herausgeben.
Daher wird üblicherweise auch der Kfz-Brief bei einer kreditgebenden Bank als Kreditsicherheit hinterlegt, wenn man das Fahrzeug als Sicherungseigentum überträgt.

Ebenso handelt nicht gutgläubig, wer sich als Käufer den Fahrzeugbrief nicht aushändigen lässt. Eine Eigentumsübertragung findet demnach dann nicht statt, wenn der Verkäufer keine Berechtigung hatte, das Kfz zu veräußern und auch den Fahrzeugbrief nicht aushändigt.

Update: Punketreform in Flensburg

Wider Erwarten schnell hat nun doch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur grundlegenden Reformierung der Flensburger Verkehrssünderdatei zugestimmt. Das neue Gesetz gilt ab 1. Mai 2014.

Mein Nachbar der Gorilla - Kurioses

Glückwunsch Herr Kollege, um die Beantwortung dieser Frage haben sich viele Anwälte gerissen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=230660

Was tun, wenn mich mein Nachbartier, ein Primat, belästigt. Darf ich einem großen Gorilla einen tödlichen Schlag verpassen ?

Mittwoch, 12. Juni 2013

Stets aktuell: Können Haustiere erben ?




Heute möchte ich mich einem immer brandaktuellen Rechtsirrtum widmen. Vor kurzem besuchte ich eine Mandantin, eine ältere Dame, die Vorkehrungen für das Unvermeidliche, ihr Lebensende, treffen wollte. Wir sprachen darüber, was sie denn in dem zu fertigenden Testament regeln wollte. An erster Stelle stand ihre Katze. Ihre Katze sollte ihr gesamtes Vermögen nach ihrem Tode erben. Es gab keine weitere Verwandtschaft, so dass es doch ganz klar ist, dass die Katze als einziger Erbe in Betracht kommt. Sie habe dies ja schließlich auch gerade in einem einschlägigen Boulevardblatt gelesen.
Nun ich hatte größtes Verständnis für diesen Wunsch, dem Tier sollte es doch auch nach dem Versterben der Eigentümerin an nicht fehlen. Leider jedoch musste ihr sagen, dass dies in Deutschland so leider nicht möglich ist. Haustiere können nicht als Erbe eingesetzt werden.

Warum ?

Erben können in Deutschland nur Menschen, auch noch ungeborene, und juristische Personen (Gesellschaften, rechtsfähige Vereine, Organisationen und sonstige Institutionen) sein, vgl. §§ 1922 und 1923 BGB. Tiere werden jedoch rein rechtlich wie Sachen behandelt:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Demnach kann man als Erben, der zwingend eine natürliche oder juristische Person sein muss, kein Tier, welches rechtlich wie eine Sache zu behandeln ist, einsetzen.

Wie jedoch kommt man dazu, sein Tier nach dem eigenen Ableben bestmöglich versorgt zu wissen. Man sollte das Vermögen einer absolut vertrauenswürdigen Person vererben. Sollte eine solche nicht existieren, einer Institution, wie z.B. einem Tierheim. Dies jedoch nur mit der testamentarischen Auflage (vgl. 1940 BGB), sein geliebtes Tier lebenslang bestmöglich zu versorgen.

Meine Mandantin befand diesen Vorschlag für exzellent und freute sich zugleich, dass ihre Katze nach ihrem Ableben nicht nur „in Geld baden“ kann, sondern sich auch noch in guten  menschlichen Händen befindet.

Anziehen der Handbremse genügt beim Abstellen eines Fahrzeugs auf abschüssiger Straße

Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 02.04.2013 befunden, dass wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße parkt, dieses gegen ein Wegrollen doppelt zu sichern hat. Es genügt nicht allein eine angezogene Handbremse. Der Fahrzeugführer hat zusätzlich noch einen Ganz einzulegen. Ist lediglich die Handbremse angezogen und das Fahrzeug setzt sich trotzdem in Bewegung, macht sich der Fahrzeugführer schadensersatzpflichtig, weil er grob fahrlässig handelt, wenn er nicht zusätzlich einen Gang einlegt.
OVG Lüneburg, 5 LA 50/12

Sonntag, 9. Juni 2013

Punktereform in Flensburg vorerst gestoppt

Das geplante Gesetz zur Reformierung der Flensburger Verkehrssünderdatei konnte am vergangenen Freitag den Bundesrat nicht passieren. Dieser rief den Vermittlungsausschuss an, da der zuständige Ausschuss diverse Regelungen kritisiert. Damit ist die Reform zunächst auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Es dürfte in diesem Jahr, angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl, nicht mehr mit einer Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag zu rechnen sein. Dementsprechend ist wohl auch das ursprüngliche Inkrafttreten der Neuregelungen im Jahre 2014 nicht einzuhalten. Es bleibt also vorerst alles beim Alten.

Donnerstag, 6. Juni 2013

Neues aus der Kategorie „verbraucherfreundlich“ – Himbeertee ohne Himbeeren !



Allmorgentlich steht so mancher vor der wahrlich schwierigen Entscheidung „Kaffee oder Tee“. Früchtetee klingt gut und lecker, aber müssen dort wirklich Früchte enthalten sein ?
Nein, entschied das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 19.02.2013 (Az. I-20 U 59/12). Hier ging es um die Frage, ob ein „Himbeer und Vanille“ Tee eben Himbeeren oder Vanille enthalten muss. Das Oberlandesgericht verneinte dies mit dem Hinweis darauf, dass es genüge, dass die tatsächlichen Inhaltsstoffe auf der Verpackung (Zutatenliste im Kleingedruckten) korrekt angegeben sind.
Mein Tipp: beim Einkaufen die Brille aufsetzen oder Lupe und ausreichend Zeit zum „Studium der Inhaltsstoffe“ mitnehmen. Ich hingegen bevorzuge es, beim geliebten Kaffee zu bleiben.

Aus gegebenem Anlass: Rückgaberecht & Umtauschrecht im Ladengeschäft



Viele Kunden unterliegen noch immer dem Irrtum, dass Ihnen bei einem Kauf im Ladengeschäft automatisch ein Rückgabe- oder Umtauschrecht zusteht, wenn Ihnen der gekaufte Gegenstand z.B. doch nicht recht gefällt oder nicht passt. Dies tut es ja schließlich in ähnlicher Form bei Internetkäufen auch.

Doch bei Käufen im Ladengeschäft gilt, im Gegensatz zu Fernabsatzverträgen (z.B. über eBay), gekauft ist gekauft. Der Gesetzgeber räumt dem Kunden keine Umtausch- oder Rückgaberechte ein. Häufig ist jedoch zu beobachten, dass dies der Händler selbst tut. Dies stellt dann aber eine Kulanzregelung des Händlers dar, auf die der Kunde, sofern es nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, eben keinen Rechtsanspruch hat.

Der Händler ist nur im Falle von Mängeln gesetzlich verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen und dies auch nur, wenn er 2 Mal erfolglos versuchte, den Mangel zu beheben. Der Kunde kann dann wählen, ob er den Artikel zurückgeben möchte und sich den Kaufpreis zurückzahlen lassen möchte oder ob er die mangelhafte Ware behalten möchte und dafür eine Teilrückerstattung erhält (Minderung).

Mittwoch, 5. Juni 2013

Mietminderung - Wenn es im Sommer dunkel bleibt

Wenn sich vor dem Fenster befindliche Bäume und Grünpflanzen so stark das Zimmer verdunkeln, dass auch am Tage Licht eingeschaltet werden muss, liegt eine erhelbliche Beeinträchtigung der Mietsache vor. Der Mieter ist berechtigt, die Miete um 5 % zu mindern.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006, Az.: 211 C 70/06

Toupet vom Winde verweht

Die Hausratversicherung kommt nicht für ein Toupet auf, welches der Träger auf dem Balkon wegen starker Winde verlor. Das Gericht befand, dass wer seinen Kopf aus der Wohnung steckt, derjenige damit das versicherte Objekt (Toupet) ebenfalls aus der Wohnung befördert. Wenn sich das versicherte Objekt nun aber außerhalb der Wohnung befindet, muss die Hausratversicherung für den Verlust des kostbaren Stückes nicht aufkommen.
Amtsgericht München Urt. vom 08.01.2008 Az. 261 C 29411/07

versteckter Hinweis auf Mehrwertsteuer

LG Bochum: Mehrwertsteuer muss bei eBay Angeboten deutlich erkennbar sein

Ein Hinweis auf die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer lediglich in den AGB des Händlers und in der Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden" genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6 PAngV) nicht. Händler sollten daher den Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer in direkter Nähe zum Preis anbringen.
LG Bochum Urt. vom 03. 07.2012 Az. 17 O 76/12
Wenn das Einschreiben nicht ankommt - haftet der Versender oder der Empfänger ?
Gebrauchtwagenkauf: Eine Klausel in AGB für den Verkauf gebrauchter Kfz, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ohne jegliche Ausnahme eine Verjährungsfrist von lediglich einem Jahr vorsieht, ist unwirksam. Zu entscheiden war über folgende Klausel ind den AGB des Verkäufers:
" Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden."
Diese o.g. Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB mit der Folge der Unwirksamkeit. Es gilt in diesem Falle vielmehr die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren.

BGH, Urteil vom 29.05.2013  - VIII ZR 174/12  -


Achtung Privatdetektive: Die heimliche Überwachung von Personen mit an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar BGH v. 04.06.2013 Az. 1 StR 32/13