Samstag, 18. Juni 2016

Gegnerzitat des Tages

Eine etwas eigenwillige Vorstellung von den Berufspflichten eines Rechtsanwaltes drückte der sich selbst vertretende Gegner in seiner Reaktion auf eine Unterlassungsaufforderung aus. Darin heißt es: "Damit verstieß [der Mandant] meines Erachtens gegen die Berufspflicht, Recht und Ordnung zu wahren."
Der Mandant ist ein Rechtsanwalt.
Die äußerst amüsierten Kollegen und ich fragten uns nun, ob Rechtsanwälte dann als dritte Staatsgewalt der Exekutive zugeordnet werden oder gar wie Herr De Maizière kürzlich vorschlug, als Hilfspolizisten gegen Einbrecher eingesetzt werden sollen. Abwarten, vielleicht wird diese revolutionäre Idee Gehör finden.

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